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Warum ein unabhängiges Unfallgutachten?
Nach einem Verkehrsunfall entscheidet ein Gutachten darüber, welche Ansprüche
Sie tatsächlich durchsetzen können. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeite
ich ausschließlich in Ihrem Interesse, nicht für die Versicherung. Ich erfasse
den Schaden vollständig und dokumentiere ihn so, dass Ihnen kein Anspruch verloren
geht: von den reinen Reparaturkosten über die merkantile Wertminderung bis hin zu
versteckten Folgeschäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Was das Gutachten für Sie erfasst
Ein vollständiges Unfallgutachten hält weit mehr fest als die sichtbaren
Beschädigungen. Ich ermittle und dokumentiere unter anderem:
- Reparaturkosten, detailliert kalkuliert und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
- Merkantile Wertminderung, der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält.
- Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch, für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
- Wiederbeschaffungs- und Restwert, besonders wichtig bei einem drohenden Totalschaden.
- Verdeckte Folgeschäden, etwa an Rahmen, Karosserie oder Fahrwerk, die eine genauere Prüfung erfordern.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers
die Kosten des Sachverständigen, für Sie entstehen dann keine Kosten.
Meine Rechnung bezahlt die Versicherung direkt, Sie müssen also nichts vorstrecken.
Sie haben zudem das gute Recht, Ihren Sachverständigen selbst zu wählen: Die
gegnerische Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben. Bei einem Kaskoschaden
übernimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Regulierung.
Unfall mit Bezug zu Österreich?
Bei Unfallort Deutschland erstelle ich das Gutachten auch für Fahrzeuge aus
Österreich. Haftpflichtschäden mit Unfallort Österreich kann ich nur übernehmen,
wenn beide Unfallbeteiligten aus Deutschland kommen.
Alle Details für Kunden aus Österreich →
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehr Rechte zu, als viele
wissen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung möchte die Kosten oft gering
halten. Diese Rechte schützen Sie davor:
- Freie Wahl des Sachverständigen: Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben und trägt die Kosten des Gutachtens.
- Freie Anwaltswahl: Sie haben das Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt. Auch dessen Kosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht nötig.
- Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung darf Sie nicht in eine bestimmte Werkstatt zwingen.
- Reparieren oder auszahlen lassen: Sie müssen nicht reparieren. Sie können sich den Betrag aus dem Gutachten auch auszahlen lassen, dann ohne Mehrwertsteuer.
- Kein Kostenvoranschlag nötig: Auch wenn die Versicherung danach fragt, müssen Sie keinen Kostenvoranschlag liefern. Ab rund 750 € Schaden haben Sie Anspruch auf ein Gutachten. Darunter erstelle ich einen günstigeren Kostenvoranschlag, dessen Kosten in der Regel ebenfalls die Versicherung erstattet.
- Voller Schadenersatz: Dazu gehören neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen sowie eine Auslagenpauschale.
Ich sorge dafür, dass diese Ansprüche im Gutachten sauber dokumentiert werden,
damit Sie am Ende auch wirklich alles bekommen, was Ihnen zusteht. Auf Wunsch
arbeite ich mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei für die Schadenregulierung
zusammen.
Gerade einen Unfall gehabt? Im Ratgeber
Unfall gehabt? So gehen Sie vor
finden Sie alle Schritte und Antworten, zum Beispiel zur Frage, ob ein Kostenvoranschlag reicht.
So läuft die Begutachtung ab
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder bequem über das Schadenportal.
Ich komme mobil zu Ihnen, nach Hause, in die Werkstatt oder direkt
zum Unfallort, meist innerhalb von 24 Stunden. Vor Ort erfasse ich den Schaden mit
vollständiger Fotodokumentation. Das fertige Gutachten liegt Ihnen in der Regel
innerhalb von drei bis fünf Werktagen vor. Auf Wunsch kümmere ich mich gemeinsam mit
einer spezialisierten Anwaltskanzlei um die gesamte Schadenregulierung, wer seinen
eigenen Anwalt einschalten möchte, kann das selbstverständlich jederzeit tun.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Neutral und unabhängig, keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten.
- Termin meist innerhalb von 24 Stunden, mobil direkt bei Ihnen.
- Ich übernehme Kommunikation, Abwicklung und alle weiteren Schritte.
- Für Unfallgeschädigte kostenlos, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.