Was Sie nach einem unverschuldeten Unfall wissen sollten, kurz und verständlich erklärt.
Nach einem Unfall kommen viele Fragen auf einmal. Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell mit eigenen Vorschlägen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, damit Sie wissen, was zu tun ist.
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Position der Fahrzeuge. Notieren Sie Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallgegners, wenn möglich auch Zeugen. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstehen. Im Zweifel rufen Sie die Polizei (110), bei Verletzten oder wenn der Verursacher weggefahren ist, auf jeden Fall.
Die gegnerische Versicherung meldet sich oft schnell und schlägt etwas vor: einen Kostenvoranschlag, einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt. Darauf müssen Sie nicht eingehen. Melden Sie sich zuerst bei mir, telefonisch oder per WhatsApp. Ich berate Sie kostenlos und unverbindlich. Um den Kontakt mit der Versicherung kümmere ich mich, auf Wunsch zusammen mit der Anwaltskanzlei.
Ich komme zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort, meist innerhalb von 24 Stunden. Sie brauchen nur Fahrzeugschein und Ausweis. Das Gutachten liegt in der Regel nach drei bis fünf Werktagen vor.
Auf Wunsch übernimmt eine auf Unfälle spezialisierte Anwaltskanzlei die Abwicklung mit der Versicherung. Auch die Anwaltskosten zahlt bei einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite. Sie können natürlich auch Ihren eigenen Anwalt beauftragen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, zahlt die Versicherung meist innerhalb von vier bis sechs Wochen.
Oft ruft die gegnerische Versicherung schon kurz nach dem Unfall an oder schreibt Ihnen. Sie müssen sich auf keinen Vorschlag festlegen und nicht selbst mit der Versicherung verhandeln. Ein Satz genügt:
Das müssen Sie nicht:
Welche Variante passt, hängt von der Schadenhöhe ab. Die Grenze dafür heißt Bagatellgrenze und liegt bei rund 750 €.
Für Schäden über rund 750 €.
Für Bagatellschäden unter rund 750 €. Manche nennen ihn auch Kurzgutachten.
Gemeint ist dasselbe. Bei Bagatellschäden erstattet die Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht. Deshalb erstelle ich in diesen Fällen einen Kostenvoranschlag mit geringerem Aufwand und zu einem entsprechend geringeren Preis. Manche Sachverständige nennen das Kurzgutachten.
Die Grenze steht in keinem Gesetz, sie ist ein Richtwert aus der Rechtsprechung. Die Gerichte setzen sie meist bei rund 750 € an, manche auch bei bis zu etwa 1.000 €. Entscheidend ist, wie groß der Schaden zum Zeitpunkt des Auftrags erscheinen durfte: Ist er am Ende kleiner als gedacht, werden die Gutachterkosten in der Regel trotzdem erstattet. Ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt, entscheide ich, wenn ich mir den Schaden ansehe.
Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Bei Schäden über der Bagatellgrenze steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu. Mit einem Kostenvoranschlag würden Ihnen unter Umständen Wertminderung, Nutzungsausfall und der Nachweis versteckter Schäden fehlen.
In aller Regel nicht. Viele haben schon von der Bagatellgrenze gehört und befürchten, bei einem kleinen Schaden die Kosten selbst tragen zu müssen. Über der Grenze zahlt die Versicherung des Verursachers das vollständige Gutachten. Darunter erstelle ich einen Kostenvoranschlag zu einem deutlich geringeren Preis, und auch diese Kosten erstattet in der Regel die Versicherung. In beiden Fällen schaue ich mir den Schaden selbst an und rechne direkt mit der Versicherung ab.
Dazu kommt: Wegen der hohen Stundensätze der Werkstätten ist die Bagatellgrenze heute schnell überschritten, auch bei Schäden, die nach einer Kleinigkeit aussehen. Bei Kratzern und einer Delle in Tür und Seitenwand kommt zum Beispiel einiges zusammen:
So liegen solche Schäden schnell über 1.000 €. Bei neueren Fahrzeugen kommt oft noch eine Wertminderung dazu, und die fehlt im Kostenvoranschlag.
Sie entscheiden, ob Sie Ihr Auto nach dem Gutachten in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob, wann und wo Sie reparieren (fiktive Abrechnung). Das steht Ihnen jeweils zu:
| Position | Reparatur | Auszahlung |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | laut Rechnung, inklusive Mehrwertsteuer | laut Gutachten, ohne Mehrwertsteuer |
| Wertminderung | ja, wenn sie anfällt | ja, wenn sie anfällt |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | für die Dauer der Reparatur | nur Nutzungsausfall, und nur wenn Sie tatsächlich auf das Auto verzichten müssen |
| Gutachten | zahlt die Versicherung des Verursachers | zahlt die Versicherung des Verursachers |
| Anwalt | zahlt in der Regel die Versicherung des Verursachers | zahlt in der Regel die Versicherung des Verursachers |
Gilt bei einem unverschuldeten Unfall. Bei einer Teilschuld zahlt die Versicherung anteilig.
Gut zu wissen: Bei der Auszahlung kürzen Versicherungen häufiger, zum Beispiel mit dem Hinweis auf eine günstigere freie Werkstatt. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre und bei Fahrzeugen, die immer in der Markenwerkstatt gewartet wurden, ist das in der Regel nicht zulässig. Ob die Kürzung in Ihrem Fall berechtigt ist, prüft die Anwaltskanzlei.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, zahlt die Versicherung des Verursachers. Für Sie entstehen keine Kosten. Meine Rechnung bezahlt die Versicherung direkt, Sie müssen also nichts vorstrecken. Bei einer Teilschuld zahlt die Versicherung nur anteilig. Was das in Ihrem Fall bedeutet, besprechen wir vorab persönlich.
Ja, in aller Regel. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden, den die Versicherung des Verursachers ersetzen muss. Eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie dafür nicht.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Gutachter selbst wählen. Sagen Sie einfach, dass Sie bereits einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt haben.
Einen Termin bekommen Sie meist innerhalb von 24 Stunden, das Gutachten in drei bis fünf Werktagen. Die Versicherung zahlt in der Regel vier bis sechs Wochen, nachdem alle Unterlagen vorliegen.
Bei einem Unfall in Deutschland erstelle ich das Gutachten auch für Fahrzeuge aus Österreich. Bei einem Unfall in Österreich geht das nur, wenn beide Beteiligten aus Deutschland kommen. Alle Details für Kunden aus Österreich
Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtliche Fragen klärt auf Wunsch die Anwaltskanzlei.