Mein Büro liegt in Freilassing, direkt an der Grenze zu Salzburg. Hier sehen Sie auf einen Blick, was ich für Kunden aus Österreich übernehmen kann.
Viele Anfragen erreichen mich aus dem Salzburger Land. Nicht jede davon kann ich übernehmen: Bei einem Unfallschaden entscheidet vor allem der Unfallort, welches Recht gilt und wie der Schaden reguliert wird. In Österreich läuft die Schadenregulierung nach einem anderen System als in Deutschland. Als deutscher Sachverständiger kann ich Sie deshalb nur dann vertreten, wenn deutsches Recht gilt. Damit Sie nicht umsonst anrufen, habe ich hier zusammengefasst, was geht und was nicht.
| Unfallort | Beteiligte | Möglich? |
|---|---|---|
| Deutschland | Alle, auch mit österreichischem Fahrzeug | ✅ Ja |
| Österreich | Beide Unfallbeteiligten kommen aus Deutschland, z. B. zwei Urlauber mit deutschem Kennzeichen | ✅ Ja, deutsches Recht |
| Österreich | Alle anderen Fälle | ❌ Nein |
Ob in Ihrem Fall deutsches Recht gilt, klären wir im Zweifel kurz am Telefon oder per WhatsApp. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Hatte ein Kunde Ihres Autohauses einen Unfall in Deutschland, erstelle ich das Gutachten für die Unfallregulierung, schnell und mobil bei Ihnen vor Ort. Ich arbeite bereits mit Autohäusern aus dem Salzburger Land zusammen. Auch Oldtimer-Bewertungen und Gebrauchtwagenchecks biete ich für Unternehmen an. Sprechen Sie mich gerne auf eine Zusammenarbeit an.
Für Kunden und Fahrzeuge in Deutschland biete ich alle Leistungen an, für Privatpersonen und Unternehmen: Unfallgutachten, Wertgutachten, Oldtimer-Gutachten, Kostenvoranschläge und Gebrauchtwagenchecks.